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Notar

Der Notar steht Ihnen als unabhängiger Berater in komplizierten und folgenreichen rechtlichen Entscheidungen zur Seite. In vielen Bereichen des deutschen Rechts sind Amtshandlungen des Notars für die Wirksamkeit rechtlicher Erklärungen obligatorisch. Hier wird der Notar in der Regel durch Beurkundungen und Beglaubigungen tätig.

Wir decken wir den notariellen Tätigkeitsbereich vollständig ab und bieten Ihnen nicht nur eine kompetente fachliche Beratung, sondern auch eine professionelle Betreuung und Abwicklung sämtlicher notarieller Angelegenheiten.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars in folgenden Bereichen:

Immobilien
  • Kauf
  • Schenkung
  • Nießbrauch
  • Wohnungsrechte
  • sonstige Dienstbarkeiten
  • Grundschulden
  • Hypotheken etc.
Ehe, Partnerschaft und Familie
  • Ehevertrag
  • Partnervertrag
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarung
  • Adoption etc.
Erbe und Schenkung
  • Testament und Erbvertrag
  • Erbscheinsantrag
  • Nachlassverteilung
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Schenkungsvertrag etc.
Unternehmen
  • Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft (insbesondere UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG)
  • Anteilsübertragungen
  • Anmeldungen zum Handelsregister etc.
Vorsorge
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Darüber hinaus nimmt der Notar Verlosungen und Auslosungen vor, führt freiwillige Versteigerungen durch und nimmt die Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vor. Daneben ist der Notar berechtigt, Eide abzunehmen, Bescheinigungen auszustellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.

Aufgrund seiner öffentlichen Aufgabe und Funktion für das Gemeinwesen darf der Notar seine Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern.

Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt erstklassige vorsorgende Rechtspflege, die wir Ihnen in unserer Kanzlei bieten.

Das bei der Abrechnung anzuwendende Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ist ein soziales Gebührensystem: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung ist hierbei ebenso mit der Beurkundungsgebühr abgegolten wie die Fertigung von Entwürfen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich der Notar genommen hat.

Die bei der Abrechnung anzuwendende gesetzliche Kostenordnung ist ein soziales Gebührensystem: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung ist hierbei ebenso mit der Beurkundungsgebühr abgegolten wie die Fertigung von Entwürfen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich der Notar genommen hat.

Unser Notar Jörg Diefenbach steht Ihnen gemeinsam mit den erfahrenen Notarfachangestellten Wilma Fritz und Tanja Kolb in unseren Kanzleiräumen in Hadamar gerne zur Verfügung. Hierbei beschränkt sich die notarielle Tätigkeit inhaltlich nicht auf unseren Sitz in Hadamar; lediglich die vorzunehmende Beurkundung oder Beglaubigung muss im Bezirk des Amtsgerichts Limburg geschehen. Selbstverständlich kann der Gegenstand, auf den sich die Amtstätigkeit bezieht (z.B. ein Grundstück oder Unternehmen), auch außerhalb unseres Gerichtsbezirks gelegen sein. Sofern erforderlich, kann die notarielle Tätigkeit auch außerhalb unserer Kanzleiräume vorgenommen werden, etwa bei Gebrechlichkeit eines Beteiligten oder sonstigen besonderen Umständen.

Und was können wir für Sie tun?