Mo-Do: 8:00 - 18:00 Uhr
Fr: 8:00 - 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Angaben nach: § 5 Telemediengesetz (TMG), Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Anbieterdaten:
Kanzlei Diefenbach. Koch.
Notar. Anwälte. Fachanwälte.
Mainzer Landstraße 13
65589 Hadamar
Telefon: 06433 93020
Telefax: 06433 930229
info@rano-hadamar.de
www.rano-hadamar.de
Vertretungsberechtigt:
Jörg Diefenbach, Rechtsanwalt und Notar*
Andreas Koch, Rechtsanwalt
*nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE113294115
Aufsichtsbehörde:
Für Rechtsanwälte:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main
E-Mail: info@rak-ffm.de
http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de
Für Notare:
Der Präsident des Landgerichts Limburg
Schiede 14
65549 Limburg an der Lahn
Telefon: 06431/2908-0
Telefax: 06431/2908-100
E-Mail: verwaltung@lg- limburg.justiz.hessen.de
Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 1367 6308
Telefax: 069 / 1367 2340
E-Mail: verwaltung@olg-frankfurt.justiz.hessen.de
Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 322 780
Telefax: 0611 / 322 691
E-Mail: redaktion-internet@hmdj.hessen.de
Zuständige Notarkammer ist:
Notarkammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 170 098 02
Telefax: 069 / 170 098 25
E-Mail: info@notarkammer-ffm.de
https://www.notarkammer-ffm.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen:
Für Rechtsanwälte:
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, verliehen durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Körperschaft öffentlichen Rechts in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
E-Mail: info@rak-ffm.de
http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de
Es gelten im Wesentlichen folgende berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG), Fachanwaltsordnung (FAO), Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln), Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG), Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer; Regelungen einsehbar unter: https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung: Sämtliche in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind haftpflichtversichert bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf. Die Versicherungssumme beträgt für jeden Berufsträger 1 Mio. €. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Für Notare:
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt und Notar, bestellt durch die Landesjustizverwaltung Hessen, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer:
Notarkammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 170 098 02
Telefax: 069 / 170 098 25
E-Mail: info@notarkammer-ffm.de
https://www.notarkammer-ffm.de
Es gelten im Wesentlichen folgende berufsrechtlichen Regelungen: Bundesnotarordnung (BNotO), Dienstordnung für Notare (DONot), Berufsrichtlinien der Notarkammer, Verordnung zur Ausführung der, Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG), Kostenordnung (KostO), Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts; Regelungen einsehbar unter: http://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/index.php
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung: Sämtliche in unserer Kanzlei tätigen Anwaltsnotare sind haftpflichtversichert bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf. Die Versicherungssumme beträgt für jeden Berufsträger 500.000,00 €. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Streitschlichtung/Alternative Streitbeilegung:
Europäischen Onlinestreitbeilegungs – Plattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr; unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Wir sind grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Inhalt der Internetseite / Haftungs- und Nutzungshinweise:
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt nach § 55 Absatz 2 RStV ist Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Diefenbach, Mainzer Landstraße 13, 65589 Hadamar.
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Datenschutzhinweis
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Die Bearbeitung von Aufträgen, die den Rechtsanwälten erteilt wurden, erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Mandatsbedingungen:
1. Gebührenhinweis
Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nicht nach Betragsrahmen oder Festgebühren, sondern nach dem Gegenstandswert. Etwas anders gilt in Straf-und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten; ferner dann, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Der Mandant ist vor Übernahme des Auftrages hierauf hingewiesen worden.
2. Gegenstand der Rechtsberatung
Die Rechtsberatung der Rechtsanwälte bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand des Mandatsvertrages ist nicht die steuerliche Beratung. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) auf eigen Verantwortung prüfen zu lassen. Die Rechtsanwälte sind berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichten sich die Rechtsanwälte, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.
3. Pflichten der Rechtsanwälte
3.1 Rechtliche Prüfung
Die Rechtsanwälte werden die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.
3.2 Verschwiegenheit
Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenbarung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
3.3 Verwahrung von Geldern
Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte werden vorbehaltlich Ziffer 8 unverzüglich an den Berechtigten weitergeleitet. Solange dies nicht möglich ist, sind Fremdgelder auf Anderkonten zu verwalten.
3.4 Datenschutz
Die Rechtsanwälte werden alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen. Eine gesonderte Datenschutzerklärung, die in den Kanzleiräumen aushängt/ausliegt sowie auf der Internetseite der Kanzlei abrufbar ist, hat der Mandant vor Erteilung des Mandats eingesehen.
4. Pflichten des Mandanten
Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:
4.1 Umfassende Information
Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.
4.2 Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung
Der Mandant wird die Rechtsanwälte unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.
4.3 Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte
Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Zudem wird er Fristen, auf welche die Rechtsanwälte in ihren Schreiben hinweisen, beachten und bei Unmöglichkeit einer Einhaltung selbiger, die Rechtsanwälte unverzüglich hierauf hinweisen.
4.4 Rechtsschutzversicherung
Soweit die Rechtsanwälte auch beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, werden diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind. Der Mandant ist dahingehend unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesen Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinn des § 17 RVG darstellt, die gesondert zu vergüten ist. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
5. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten
Die Rechtsanwälte sind berechtigt, ihnen anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.
6. Unterrichtung des Mandanten per Fax
Soweit der Mandant den Rechtsanwälten einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax mandatsbezogene Informationen zusenden. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
7. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail
Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden. Im Übrigen gilt Ziff. 6 entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten mit.
8. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung
Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwälte einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Rechtsanwälte zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Rechtsanwälte hiermit an diese ab. Diese nehmen die Abtretung an.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
9. Aktenaufbewahrung und Vernichtung
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 1 S. 2 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanwälte vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.
10. Hinweise nach VSBG und ODR-Verordnung
Der Mandant wurde nach § 36 VSBG darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig ist. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schäfer-Koch-Diefenbach sind grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Bei Dienstleistungsverträgen, die online zustande kommen, besteht die Möglichkeit der Streitschlichtung auf der Online-Streitbeilegungsplattform (OS Plattform) der EU.
11. Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.