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Unsere Leistungen für Sie – vielfältig und zielführend.

Beratung

Wir beraten Sie individuell schon zur Vermeidung von Streitigkeiten, so beispielsweise durch Gestaltung und Prüfung von Verträgen und durch taktische Hinweise für Ihr Auftreten im Rechtsverkehr. Aber auch bei bereits entstandenen Auseinandersetzungen kann eine anwaltliche Beratung zu einer schnellen und kostengünstigen Lösung führen, ohne dass wir zwingend für Sie nach außen auftreten.

Außergerichtliche Vertretung

Ist eine Auseinandersetzung bereits im Gange, können Sie auf unsere anwaltliche Vertretung im außergerichtlichen Bereich vertrauen. Die präzise Analyse des Sachverhalts, eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und die überlegte Korrespondenz mit dem Gegner verschaffen Ihnen eine gute Ausgangslage, die Streitigkeit erfolgreich, schnell und effizient beizulegen, und das auch ohne Inanspruchnahme der Gerichte.

Gerichtliche Vertretung

Sollte Ihr Fall doch einmal die Gerichte beschäftigen, lassen wir Sie auch hier nicht alleine.

Neben Ihrer rechtlichen Vertretung steht für uns auch die persönliche Betreuung im Mittelpunkt. Prozessuale Besonderheiten fordern stets ein juristisch überlegtes Handeln, gleichsam aber auch eine optimale Vorbereitung des Mandanten auf bevorstehende Situationen. Dabei haben wir auch immer auch die wirtschaftlichen Auswirkungen im Auge.

Zwangsvollstreckung

Ist Ihr Anspruch tituliert und erfüllt der Schuldner diesen nicht, leiten wir für Sie die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Dies gilt sowohl für die Beitreibung von Geldforderungen, die Durchsetzung von Räumungsansprüchen, für Ansprüche auf Unterlassung oder Vornahme einer Handlung, als auch für die Herausgabe von Sachen und alle anderen in Betracht kommenden Rechtsansprüche. Die hierbei anfallenden Kosten haben wir für Sie dabei immer im Blick.

Notar

Sie möchten ein Grundstück kaufen, eine Vorsorgevollmacht erteilen, ein Testament errichten, eine Gesellschaft gründen oder einen Ehevertrag schließen? Dann und in vielen weiteren Fällen ist unser Notar Jörg Diefenbach für Sie der richtige Ansprechpartner. Nicht selten ist die notarielle Mitwirkung vom Gesetz zwingend vorgesehen. Aber auch sonst kann es sinnvoll sein, Erklärungen oder Vereinbarungen notariell beglaubigen bzw. beurkunden zu lassen. Das Berufsbild des Notars verbindet dabei höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Eine zeitnahe Terminvergabe und die zuverlässige Abwicklung stehen für uns ebenso im Mittelpunkt wie eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Gestaltung der Urkunde. Die anfallenden Kosten werden entsprechend dem verbindlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet. Näheres finden Sie hier.

Wir können etwas für Sie tun?