Bei etwa 1,3 Millionen in Deutschland gehaltener Pferde sind Auseinandersetzungen um das Lebewesen „Pferd“ vorprogrammiert. Das Pferderecht umfasst sämtliche Rechtsgebiete, die bei solchen Streitigkeiten in Betracht kommen. Gesetzliche Regelungen finden sich hierzu nur wenige. Waren beispielsweise die Anforderungen an die Beschaffenheit des Tieres bei einem Pferdekauf früher durch die „Kaiserliche Verordnung betreffend die Hauptmängel und Gewährsfristen beim Viehhandel“ aus dem Jahre 1899 noch genau definiert, gibt es solche Vorschriften heute nicht mehr und das Pferd wird juristisch als „normale Sache“ behandelt, was dem lebenden Tier natürlich nicht gerecht wird. Die Frage, ist das Pferd mangelhaft oder nicht, ist tatsächlich wie rechtlich komplex und führt nicht selten zu langwierigen Gerichtsverfahren. Auch viele weitere rechtliche Bereiche, die rund um das Pferd von Bedeutung sind, können von den Beteiligten nicht ausgeblendet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Eigentümer, Nutzer, Stallbetreiber, Reiter, Verkäufer, Käufer oder sonst wie auftreten. Beispielhaft sind hier Reitbeteiligungen und Einstellverträge zu nennen.
Damit Sie in diesem Hindernisparcours nicht hinter der Konkurrenz zurückbleiben oder gar abgeworfen werden, stehen wir Ihnen in allen Bereichen des Pferderechts zur Seite, so unter anderem für die Bereiche:
Auch die vorbeugende Rechtsberatung sowie die Erstellung von Verträgen und Vereinbarungen rund um das Pferderecht gehören zu unserem Angebot, wie zum Beispiel:
Mit ihrem hippologischen Sachverstand, ihrer Begeisterung für Pferde und ihrem juristischen Fachwissen ist Frau Rechtsanwältin Lemke Ihr kompetenter Ansprechpartner in unserer Kanzlei.
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Gruppe „Pferderecht“