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Strafrecht

Das Strafrecht regelt, ob jemand für eine Tat bestraft werden soll. Strafvorschriften findet man im Strafgesetzbuch (StGB), aber auch in anderen Gesetzen wie dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der Abgabenordnung (AO). Der Ablauf eines Strafverfahrens ist vor allem in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.

Im Bußgeldverfahren gelten die Vorschriften über das Strafverfahren entsprechend.

Bei einer Verurteilung kommt die Verhängung einer Geldstrafe bzw. Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe in Frage.

Bereits die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist für den Betroffenen meist sehr belastend. Jeder Beschuldigte darf sich in jeder Lage des Strafverfahrens durch einen Verteidiger beraten und vertreten lassen. In bestimmten Fällen, etwa wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen vorgeworfen wird oder er sich in Untersuchungshaft befindet, ist die Mitwirkung eines Verteidigers am Verfahren sogar notwendig. Hier ist dann gegebenenfalls ein Pflichtverteidiger zu bestellen.

Den Verteidiger, auch den Pflichtverteidiger, darf der Beschuldigte wählen.

Auch das Opfer einer Straftat kann sich dem Strafverfahren gegen den Angeklagten anschließen (Nebenklage) und sich hierbei eines Anwaltes bedienen. Hierdurch können die Interessen des Opfers, etwa eine Schadenswiedergutmachung, bereits im Strafverfahren durchgesetzt werden.

Gleich ob Sie der Verteidigung in einem Strafverfahren bedürfen oder Sie als Opfer einer Straftat Ihre Rechte durchsetzen wollen, stehen Ihnen die Rechtsanwälte Andreas Koch (Fachanwalt für Strafrecht) und Jörg Diefenbach zur Seite. Eine Vertretung kann in all diesen Stadien des Verfahrens erfolgen:

  • Polizeiliche Maßnahmen
  • Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
  • Hauptverhandlung vor Gericht
  • Berufungsverfahren
  • Revisionsverfahren
  • Bußgeldverfahren
  • Strafvollstreckung
  • Unterbringung im Maßregelvollzug
  • Vertretung von Opfern einer Straftat einschließlich einer Nebenklage

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung.

Schon bei einer Ladung zu einer Vernehmung, erst recht bei einer Festnahme oder Wohnungsdurchsuchung, ist es ratsam, nichts zu sagen und umgehend einen Anwalt zu kontaktieren. Dies gilt sowohl dann, wenn die Vorwürfe berechtigt sind, aber gerade auch dann, wenn der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Straftat nicht begangen hat. Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden oft schon im frühen Verfahrensstadium gestellt. Eine sinnvolle Einlassung setzt zudem Kenntnis der bisherigen Ermittlungen voraus. Einsicht in die Ermittlungsakte kann jedoch nur über einen Verteidiger erfolgen. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht, prüfen Sach- und Rechtslage und besprechen mit Ihnen das optimale Vorgehen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie.

Und was können wir für Sie tun?