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Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht ist nicht nur aufgrund einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen für den rechtlichen Laien kaum zu durchblicken. Auch die immer weiter steigende Zahl gerichtlicher Entscheidungen macht es nicht einfacher, sich auf diesem Gebiet zurechtzufinden.

Damit Sie nicht den Überblick verlieren und Ihre Rechte – sei es als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer – konsequent verfolgen können, stehen wir Ihnen mit unseren auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälten engagiert zur Seite. Die Rechtsanwälte Jörg Diefenbach (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Andreas Koch sind für Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts die richtigen Ansprechpartner, so insbesondere bei folgenden Themen:

  • Arbeitsverträge: Erstellung, Prüfung und Führen von Verhandlungen
  • Abmahnungen
  • Kündigungen und Kündigungsschutz
  • Versetzungen, Änderung der Tätigkeitsbereiche, Weisungen des Arbeitgebers
  • Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge o.ä.
  • Lohnrückstände
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Elternzeit und Mutterschutz
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
  • Schwerbehindertenrechte
  • Schadensersatzansprüche

Zu beachten ist, dass im Arbeitsrecht oftmals Eile geboten ist, um Ihre Rechte zu wahren:

  • So muss gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zwingend innerhalb von drei Wochen ab Zugang Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Ist diese Frist versäumt, wird die Kündigung regelmäßig unanfechtbar und muss dann hingenommen werden.
  • Möchte der Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens eine Abmahnung aussprechen oder das Arbeitsverhältnis deshalb sogar kündigen, muss dies grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt geschehen, in dem der Arbeitgeber von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt hat.
  • Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind häufig sogenannten Ausschlussfristen unterworfen. Wird eine Frist nicht eingehalten, können Ansprüche verfallen. Oft ist es schwierig herauszufinden, ob solche Ausschlussfristen greifen und wie diese zu berechnen sind.

Das Arbeitsrecht ist derart komplex, dass anwaltlicher Rat unabdingbar ist, um nicht durch falsche oder zu spät getroffene Entscheidungen einen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden.

Wir bieten ihnen daher die Unterstützung unserer kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälte, in Eilfällen auch sofort und ohne vorherige Terminsvereinbarung, egal ob Sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber betroffen sind.

Da arbeitsrechtliche Streitigkeiten sehr oft eine große Belastung für die Parteien bedeuten, die sich zudem auch ihrerseits oftmals bereits anderweitig orientieren, wirken die Arbeitsgerichte stets auf eine gütliche Lösung hin. Dies unterstützen wir und machen uns für Sie stark, um in einem Vergleich Ihre Rechte so gut wie möglich abzubilden. Sollte eine akzeptable Einigung allerdings nicht möglich sein, kämpfen wir für Sie bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung, notfalls durch die Instanzen.

Zu beachten ist, dass jede Partei die ihr entstehenden Rechtsverfolgungskosten in der Regel selbst tragen muss, auch im Falle des Obsiegens. Etwas anderes gilt nur, wenn der Rechtsstreit über die erste Instanz hinaus geführt wird. Daher empfiehlt sich insbesondere für Arbeitnehmer der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

Und was können wir für Sie tun?