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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht regelt in Gesetzen und Vorschriften aus den verschiedensten Rechtsgebieten alles, was den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betrifft. Es gilt für Halter und Führer von Kraftfahrzeugen, aber auch für Fußgänger und Fahrradfahrer. Für Verkehrsteilnehmer kann in vielfacher Weise anwaltliche Beratung und Unterstützung notwendig werden.

Diese bieten Ihnen die Rechtsanwälte Andreas Koch und Jörg Diefenbach, unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Autokauf und Leasing
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei Reparaturen
  • Verkehrsstrafsachen
  • Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Bußgeldverfahren in Fahrpersonalangelegenheiten
  • Bußgeldsachen in Untervollmacht vor den Amtsgerichten Limburg/Zweigstelle Hadamar, Wetzlar, Weilburg, Montabaur und Westerburg.

Nach einem Unfall ist es wichtig, die Haftung der Unfallbeteiligten zu beurteilen, bestehende Schadensersatzansprüche zu ermitteln und diese gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zügig durchzusetzen. Mögliche Ansprüche und deren Umfang werden hierbei regelmäßig erst durch kompetente Rechtsvertretung erkannt. Die durch die anwaltliche Vertretung anfallenden Kosten, sind von dem Versicherer des Unfallverursachers zu übernehmen.

Droht wegen Verkehrsverstößen ein Straf- oder Bußgeldverfahren, sollten Sie umgehend einen Anwalt kontaktieren. Eine sinnvolle Einlassung zu dem gemachten Vorwurf setzt Kenntnis der bisherigen Ermittlungen voraus. Hierzu ist die Einsicht in die Ermittlungs- bzw. Bußgeldakte unerlässlich, was jedoch nur über einen Rechtsanwalt erfolgen kann. Nach erfolgter Akteneinsicht prüfen wir, ob überhaupt ein Verstoß gegen Straßenverkehrsvorschriften vorliegt. Auch können hierbei Fehlerquellen, etwa bei Geschwindigkeitsmessverfahren, aufgedeckt werden. Wir beraten Sie auch über die Möglichkeiten, mit denen zum Beispiel ein Fahrverbot vermieden werden kann.

Für gerichtliche Bußgeldverfahren aus dem Bereich des Fahrpersonalrechts (Lenkzeitüberschreitung / Ruhezeitverkürzung) ist in Hessen immer das Amtsgericht Limburg / Zweigstelle Hadamar zuständig. Unsere Kanzlei ist am Ort des Gerichtes ansässig. Nicht zuletzt deshalb sind die hier tätigen Anwälte mit dieser speziellen Rechtsmaterie vertraut. Wir vertreten Sie gerne, wenn Ihnen – gleich ob als Verantwortlicher in einer Spedition oder als Fahrer – Verstöße gegen Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes und der Fahrpersonalverordnung vorgeworfen werden.

Verkehrsrechtliche Streitigkeiten und Bußgeldverfahren verursachen in der Regel nicht unerhebliche Kosten, so unter anderem durch einzuholende Gutachten. Aus diesem Grunde empfehlen wir den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die diesen Bereich abdeckt.

Und was können wir für Sie tun?