Mo-Do: 8:00 - 18:00 Uhr

Fr: 8:00 - 17:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

06433/93020

06433/930229

Telefonzeiten

Inkasso und Zwangs­­voll­stre­ckung

Sie kennen dies bestimmt: Mit viel Energie und Leidenschaft haben Sie Leistungen erbracht oder Sachen verkauft, warten aber bislang vergeblich auf das Ihnen zustehende Geld.

Oder: Sie haben Ihre Forderung mit beträchtlichem Aufwand durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid titulieren lassen, aber der Schuldner zahlt trotzdem nicht.

Wir beraten und vertreten Sie als Gläubiger kompetent in allen Fragen des Forderungseinzugs und der Zwangsvollstreckung.

Wir bieten Ihnen erfolgversprechende Lösungen, damit Sie zu Ihrem Geld kommen. Denn wir sind darauf spezialisiert, die Ihnen zustehenden Forderungen mit allen legal in Betracht kommenden Mitteln beizutreiben. Hierbei helfen uns nicht nur eine hervorragende Büro-Infrastruktur mit modernsten Mitteln und langjährige Erfahrung, sondern auch unsere unnachgiebige und nachhaltige Art, dem Schuldner immer wieder mit Nachdruck auf den Leib zu rücken. Hierbei sind wir kreativ und geben nicht vorschnell auf. Diese Philosophie wird auch von unseren Mitarbeiterinnen gelebt. Nicht selten lassen sich so auch nach vielen Jahren noch Forderungen aus einem Titel realisieren, immer wieder können wir Mandanten so eine unverhoffte Freude bereiten.

Auch bei einer Insolvenz des Schuldners vertreten wir Sie engagiert und eröffnen Ihnen Möglichkeiten, Ihre Forderung trotz des Insolvenzverfahrens in bestimmten Fällen doch noch zu realisieren.

Wir behalten dabei stets die Ihnen entstehenden Kosten im Auge, kommunizieren diese im Vorfeld und setzen alles daran, diese ebenso beizutreiben wir Ihre eigentliche Forderung.

Gemeinsam mit unserem Team decken wir unter anderem folgende Bereiche von Inkasso und Zwangsvollstreckung ab:

  • Verwaltung Ihrer offenen Forderungen und Erstellen von Forderungsaufstellungen
  • Außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung
  • Geltendmachung Ihrer Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren
  • Geltendmachung Ihrer Forderung im gerichtlichen Klageverfahren
  • Zwangsvollstreckung aus einem erwirkten Titel, zum Beispiel durch
    • Erzwingung der Vermögensauskunft
    • Kontenpfändung
    • Pfändung von Forderungen bei Drittschuldnern
    • Pfändung und Verwertung von Mobiliar
    • Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf einem Grundstück des Schuldners
    • Zwangsversteigerung eines Grundstücks des Schuldners
    • Zwangsräumung von Wohnungen und Grundstücken
    • Beantragung eines Haftbefehls gegen den Schuldner
    • Nachforschungen über den Verbleib des Schuldners und/oder verschwiegener Vermögenswerte, ggf. auch mit Hilfe einer Detektei
  • Herabsetzung der Pfändungsgrenze bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
  • Prüfung des Vorliegens einer vom Schuldner begangenen unerlaubten Handlung und Geltendmachung Ihrer hieraus resultierenden Gläubigerrechte einschließlich Erstattung einer Strafanzeige gegen den Schuldner
  • Vertretung des Gläubigers im Insolvenzverfahren, ggf. Stellung eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung
  • Stellung eines Insolvenzantrags gegen den Schuldner

Wir evaluieren für Sie, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und verhelfen Ihnen so schnell und effektiv zu ihrem Geld.

Und was können wir für Sie tun?