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Erbrecht

Seine Familie kann man sich nicht aussuchen – seine Erben schon.

In Deutschland werden bis zum Jahr 2020 Vermögen von insgesamt rund 2,6 Billionen € vererbt: Geld, das Eigenheim, das Ferienhaus im Süden oder das eigene Unternehmen. Doch wer soll all dies einmal bekommen? Kinder, Enkel, Partner, Freunde? Alles für einen oder lieber aufteilen? Wie lässt sich vermeiden, dass sich die Erben in die Haare geraten?

Im Prinzip kann jeder erben. Das Gesetz geht aber zunächst davon aus, dass ein Erblasser sein Vermögen an den Ehepartner und seine Abkömmlinge – egal, ob ehelich oder nichtehelich – weitergeben möchte. Diese gesetzliche Erbfolge gilt automatisch. Der Anteil der einzelnen Erben ist im Gesetz festgelegt.

Anders kann die Sache aussehen, wenn Sie eine letztwillige Verfügung errichten, sei es ein Testament oder ein Erbvertrag, wobei letzterer der notariellen Beurkundung bedarf. So bestimmen Sie, wer Ihren Nachlass bekommt. Bis auf den gesetzlichen Pflichtteil, der immer in bar fällig ist, verteilen Sie Ihr Vermögen frei. So können beispielsweise der nicht verheiratete Lebenspartner oder Stiefkinder bedacht werden, eine gemeinnützige Organisation oder hilfsbereite Nachbarn. 

Familien, Partner, Immobilieneigentümer und Unternehmer haben erbrechtlich gesehen einiges gemeinsam, es gibt aber auch Unterschiede. Wer alles richtig machen will, muss gut informiert sein. Auch wenn man natürlich nicht gerne an den eigenen Tod denkt, sollte daher eine frühzeitige juristische Beratung eingeholt werden.

Herr Rechtsanwalt Jörg Diefenbach, der aufgrund seiner weiteren Tätigkeit als Notar mit diesem Rechtsgebiet besonders vertraut ist, hilft Ihnen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten gerne weiter. Eine vorsorgende Beratung und Gestaltung betreffend Ihr Vermögen zählt dabei ebenso zu unseren Leistungen wie Ihre Vertretung in Erbstreitigkeiten, egal ob außergerichtlich oder vor Gericht. Auch hier gilt unsere Maxime, Streitigkeiten für Sie effektiv und mit Augenmaß zu einem sinnvollen und erfreulichen Ergebnis zu führen.

Im Erbrecht sind wir unter anderem in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Testament und Erbvertrag
  • Behinderten- und Bedürftigentestament
  • Regelungen zum Pflichtteil
  • Vermächtnis
  • Nachfolgeregelung für Unternehmer
  • Gestaltung vorweggenommener Erbfolge und Vermögensübertragung zu Lebzeiten
  • Erbausschlagung
  • Vertretung von Erben gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und sonstigen Personen
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Durchsetzung von Vermächtnissen

Ergänzende Informationen finden Sie unter der Rubrik „Notar“.

Und was können wir für Sie tun?