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Mietrecht

Im deutschen Mietrecht findet sich der Laie kaum noch zurecht, was nicht nur auf zahlreiche undurchsichtige gesetzliche Regelungen und auf eine immer größer werdende Zahl obergerichtlicher Urteile zurückzuführen ist. Auch das zunehmend trickreiche Verhalten des Vertragspartners bei einem Geschäfts- oder Wohnraummietvertrag macht eine umfassende und zuverlässige anwaltliche Beratung in diesen Bereichen unverzichtbar. Die oftmals fehlerträchtige Recherche im Internet oder die verkürzte mediale Berichterstattung zu den mietrechtlichen Entwicklungen sind weitere Argumente, von vornherein kompetente Hilfe durch Ihren Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Wir bieten Ihnen genau dies. Ob Sie uns als Vermieter oder Mieter konsultieren, ob bei geschäftlichen Mietverträgen oder Mietverträgen über Wohnraum, mit unserem know-how und der langjährigen Erfahrung unserer Kanzlei sind wir in der Lage, Ihre Interessen zielführend zu vertreten.

Die Rechtsanwälte Jörg DiefenbachAndreas Koch und Maximilian Schäfer stehen Ihnen in allen Fragen rund um das Mietrecht zur Verfügung:

  • Erstellung von Mietverträgen
  • Prüfung der Wirksamkeit von mietvertraglichen Klauseln
  • Kündigung von Mietverträgen und deren Abwehr
  • Zahlungsverzug des Mieters
  • Schadensersatz wegen Verschlechterung der Mietsache
  • Zahlungsklage
  • Räumungsklage
  • Minderung der Miete wegen Mängeln
  • Betriebskostenabrechnung
  • Schönheitsreparaturen
  • Mieterhöhungsverlangen des Vermieters
  • Kaution und Mietsicherheit
  • Übergabe der Mietsache

Zum Teil sind strikte gesetzliche Fristen einzuhalten. So muss der Vermieter Ansprüche wegen Beschädigungen an der Mietsache innerhalb von sechs Monaten ab Rückerhalt in verjährungshemmender Weise geltend machen, in der Regel durch gerichtliche Maßnahmen.  Andernfalls läuft er Gefahr, seine Ansprüche zu verlieren.

Auch im Mietrecht gilt: Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann finanziellem Schaden vorbeugen. Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite, auch wenn Sie dies zunächst vielleicht noch überhaupt nicht für erforderlich halten.

Wir vertreten Sie als Mieter oder Vermieter außergerichtlich und gerichtlich. Wie in allen uns übertragenen Mandaten halten wir dabei stets den Kosten-Nutzen-Aspekt im Auge und kommunizieren die von uns präferierte Vorgehensweise.

Auch in mietrechtlichen Streitigkeiten kämpfen wir für Sie konsequent. Sofern eine gütliche Einigung in Betracht kommt, werden wir dies im Sinne einer zügigen und wirtschaftlichen Erledigung des Rechtsstreits prüfen und Ihnen den nach unserer Überzeugung richtigen Rat erteilen.

Mietrechtliche Streitigkeiten können erhebliche Kosten verursachen. Aus diesem Grunde empfehlen wir den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die diesen Bereich abdeckt.

Und was können wir für Sie tun?